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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 12 RA 14/04   

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https://dejure.org/2006,26884
LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 12 RA 14/04 (https://dejure.org/2006,26884)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2006 - L 12 RA 14/04 (https://dejure.org/2006,26884)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - L 12 RA 14/04 (https://dejure.org/2006,26884)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit der Rücknahme eines Rentenbescheides und einer Rückforderung einer überzahlten Rente; Berechnung einer Witwenrente, insbesondere anzurechnende weitere Einkünfte; Voraussetzungen für eine Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes, insbesondere der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R

    Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 12 RA 14/04
    Die Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit setzt demnach stets eine Ermessensentscheidung voraus (BSG, Urt. v. 9. September 1998 - B 13 RJ 41/97 R - Steinwedel (a.a.O.), § 45 SGB X Rdnr. 51).

    Bei einer Rücknahme für die Vergangenheit kann davon nach der Rechtsprechung der für das Sozialversicherungsrecht zuständigen Senate des BSG ausschließlich bei betrügerischer Leistungserschleichung die Rede sein (vgl. BSG, Urt. v. 9. September 1998 - B 13 RJ 41/97 R - mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 12 RA 14/04
    Bei einer auf § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 oder 3 SGB X gestützten Rücknahme liegt die Kenntnis der für eine Rücknahme erheblichen Tatsachen regelmäßig nicht vor Abschluss der gemäß § 24 Abs. 1 SGB X vorgeschriebenen Anhörung vor, weil die Anhörung nötig ist, um Erkenntnisse über subjektive Voraussetzungen (Vorsatz bzw. Kenntnis oder grobe Fahrlässigkeit) zu erhalten, die für die Möglichkeit einer Rücknahme erheblich sind (Bundessozialgericht [BSG], Urt. v. 8. Februar 1996 - 13 RJ 35/94 - = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27).
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